Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wyss Reinigung
Jasmin und André Wyss
Driangel 6
6074 Giswil
Obwalden
Schweiz
Telefon: 079 304 63 98 
E-Mail: wyss.jasmin@hotmail.com

 


 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Wyss Reinigung gegenüber Privatkunden, Unternehmen, Verwaltungen sowie Eigentümern von Ferienobjekten.

Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.

 


 

2. Anbieter

Wyss Reinigung
Jasmin und André Wyss
Driangel 6, 6074 Giswil, Schweiz

 


 

3. Dienstleistungen

Wyss Reinigung bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Unterhaltsreinigung
  • Hauswartung
  • Treppenhausreinigung
  • Fensterreinigung
  • Grundreinigung
  • Reinigung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern
  • Reinigung nach Gästewechsel
  • Kontrolle und Vorbereitung von Ferienobjekten
  • Umgebungspflege und einfache Gartenarbeiten
  • Weitere Dienstleistungen nach Absprache
  • Baureinigung
  • Endreinigung

 


 

4. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme einer Offerte
  • mündliche oder schriftliche Auftragserteilung
  • elektronische Anfrage (E-Mail, Formular etc.)
  • tatsächliche Inanspruchnahme der Dienstleistung

 


 

5. Offerten und Preise

Alle Preise verstehen sich in CHF.

Offerten sind unverbindlich. Zusatzaufwand wird separat verrechnet, insbesondere bei:

  • Zusatzarbeiten
  • kurzfristigen Einsätzen
  • fehlender Vorbereitung

 


 

6. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann Wyss Reinigung:

  • Mahngebühren erheben
  • Leistungen aussetzen
  • Vorauszahlung verlangen

 


 

7. Leistungserbringung

Die Arbeiten werden fachgerecht und sorgfältig ausgeführt.

Wyss Reinigung ist berechtigt, Mitarbeitende oder Dritte einzusetzen.

 


 

8. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Zugang zu gewährleisten
  • Arbeitsbereiche freizuhalten
  • Risiken zu melden
  • Wertgegenstände zu entfernen

 


 

9. Termine und Stornierungen

Termine sind verbindlich.

Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen.
Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vorher) oder fehlendem Zugang zum Objekt wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.– verrechnet.

 


 

10. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten erfolgen nach branchenüblichen Standards.

Zeitangaben sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt.

 


 

11. Keine Abnahmegarantie

Wyss Reinigung bietet ausdrücklich keine Abnahmegarantie, insbesondere bei Umzugs-, End- oder Ferienreinigungen.

 


 

12. Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Die Reinigung erfolgt gemäss vereinbartem Standard.

Keine Haftung für:

  • Gästeerwartungen
  • Bewertungen auf Plattformen
  • individuelle Ansprüche Dritter

Zusatzaufwand wird separat verrechnet.

 


 

13. Hauswartung und Umgebung

Hauswartungs- und Umgebungsarbeiten erfolgen gemäss Vereinbarung.

Dazu gehören:

  • Reinigung von Aussenbereichen
  • Kontrollgänge
  • einfache Pflegearbeiten

 


 

14. Beanstandungen

Beanstandungen müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Danach gilt die Leistung als akzeptiert.

 


 

15. Gewährleistung

Es besteht Anspruch auf Nachbesserung bei berechtigten Mängeln.

 


 

16. Haftung

Wyss Reinigung haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Keine Haftung für:

  • bestehende Schäden
  • Abnutzung
  • empfindliche Materialien ohne Hinweis
  • nicht entfernte Wertgegenstände

Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

 


 

17. Schlüssel und Zugang

Schlüssel werden sorgfältig behandelt.

Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 


 

18. Regelmässige Einsätze

Bei wiederkehrenden Einsätzen:

  • Termine sind verbindlich
  • kurzfristige Absagen werden verrechnet

 


 

19. Höhere Gewalt

Bei Krankheit, Unfall oder unvorhersehbaren Ereignissen können Termine verschoben werden.

 


 

20. Datenschutz

Personendaten werden vertraulich behandelt.

Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

 


 

21. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Giswil (Obwalden).

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

 


 

Stand: MAI 2026

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